Vergütung

Anwaltliche Tätigkeit hat natürlich ihren Preis.

Ich kläre Sie bereits im ersten Besprechungstermin bzw. ersten telefonischen Kontakt über die zu erwartenden ungefähren Kosten auf. Kostenauslösende Maßnahmen wie die Einreichung einer Klage werden stets gesondert mit Ihnen besprochen und erst nach Ihrer Freigabe veranlasst.

Grundsätzlich werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) errechnet und richten sich dabei in der Regel nach dem Gegenstandswert des Mandats. Anstatt dessen kann aber auch eine individuelle Vereinbarung zur Vergütung, z.B. nach konkretem Zeitaufwand oder mit einer Pauschale geschlossen werden.

Lassen Sie uns über die möglichen Optionen sprechen und wir werden für Sie eine adäquate Lösung finden!